Natur und Umwelt in Idstein und Waldems
Ereignisse, offizielle Stellungnahmen zu Baumaßnahmen, Kritik an aktuellen Entwicklungen finden hier ihren Platz
Stellungnahme zum Henriettenthaler Hof
Erläuterung:
In der ursprünglichen Planung des Gewerbegebietes Henriettenthaler Hof zwischen Wörsdorf und Wallrabenstein war u.a. festgelegt worden, dass die naturräumlichen Gegebenheiten geschützt und entwickelt werden sollten und die Nutzung auch die alten Gebäude sinnvoll ergänzen sollte. Im Laufe mehrerer Schritte wurden die naturschutzrechtlichen Vorgaben immer weiter zurückgenommen, bis schließlich eine komplette Zerstörung der Biotopstrukturen genehmigt wurde gegen Ausgleichsmaßnahmen an irgendeinem anderen Ort.
Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände:
Bauleitplanung der Stadt Idstein
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbepark Henriettenthaler Hof“ 2. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich, Idstein-Wörsdorf
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Ihre Nachricht vom 20.10.2020
hier: Erneute Stellungnahme der Verbände
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben angeführten, nach dem BNatSchG anerkannten Verbände, bedanken sich für die Zusendung der Planunterlagen. Im Auftrag der Verbände gebe ich nach Prüfung der Unterlagen dazu die nachfolgende Stellungnahme ab:
Seitens der Naturschutzverbände wurden mit der Stellungnahme vom 28. Dezember 2019 Bedenken und Anregungen vorgebracht. Die Anregungen wurden teilweise berücksichtigt. Ein planerisches Angebot für die geforderte Flächen-Kompensation der beanspruchten Fläche des „Regionalen Grünzuges“ ist in den vorgelegten Planunterlagen nicht enthalten.
Zum naturschutzrechtlichen Ausgleich soll die Zuordnung der Biotopwertpunktedifferenz der Ökokontomaßnahme „Prozessschutz“ in der Staatswald Forstabteilung Weilmünster (Kernfläche Abt. 121 A 1) in der Gemarkung Dauborn erfolgen. Diese Möglichkeit der Eingriffskompensation ist zwar naturschutzrechtlich möglich. Sie sollte allerdings aus der Sicht der Naturschutzverbände nur in Anspruch genommen werden, wenn im betreffenden Planungsbereich oder in der Gemarkung der Stadt Idstein ein ausreichender Ausgleich nicht möglich ist. Unseres Erachtens sind in der Gemarkung der Stadt Idstein genügend Projekte zum externen Ausgleich des geplanten Eingriffes vorhanden, z. B. geplante Renaturierung des „Südlichen Wörsbaches“, Maßnahmen zum Schutz bzw. Förderung der Bechsteinfledermaus (Erhaltung von Habitatbäumen etc, Ergebnisse des Bechsteinfledermaus-Projektes im Naturpark Rhein-Taunus) oder ökologische Aufwertung von Feldrainen.
Aber auch Wand- und Dachbegrünungen der im Gewerbegebiet geplanten Fahrzeug-, Maschinen und Lagerhallen (Überbaubare Grundstücksflächen B) könnten zur weiteren Kompensation des Eingriffes beitragen. Die Aufnahme entsprechender Festsetzungen wird daher angeregt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Becker
Hans-Joachim Becker
NABU-Gruppe Idstein e. V.
Stellvertretender Vorsitzender