Dritte Stellungnahme zur Ortsumgehung Eschenhahn von NABU und BUND
Im Auftrag der Verbände gebe ich nach Prüfung der Unterlagen und Ortsbesichtigungen dazu die nachfolgende Stellungnahme ab:
Zu dem Vorhaben haben wir mit unseren Stellungnahmen vom 23.07.2014 (Herr Horst Bender), vom 12. 11. 2017 und vom 09. 06. 2018 Bedenken und Anregungen vorgebracht. Die Bedenken hinsichtlich der Wildwarnanlage und hinsichtlich der Renaturierung des Diebbaches als Kompen-sationsmaßnahme (542.314 WP) mit der Anregung zur weiteren Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in der Idsteiner Gemarkung wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Wir halten daher diese Bedenken und Anregungen weiterhin vollinhaltlich aufrecht.
Hinsichtlich der Aufnahme von weiteren Kompensationsmaßnahmen in der Idsteiner Gemarkung weisen wir auf den geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Idstein hin. Dort werden zahlreiche Maßnahmen zum Beispiel zur notwendigen Aufwertung von Feldrainen entlang von Wegen (Anlage von Baumreihen, Hecken u. a. linearen Biotopstrukturen) sowie zur Aufwertung und Renaturierung von Fließgewässern (Renaturierung verbauter Bereiche von Fließgewässern, Bepflanzung von Fließgewässern …) dargestellt.
Unsere Bedenken gegen die elektronische Wildwarnanlage wird durch die Darlegungen im UVP-Bericht (Anlagebedingte Auswirkungen, Seite 82) noch erhärtet. Wegen der dort beschriebenen Bedeutung des Wildwechsels an dieser Stelle bezweifeln wir, dass die elektronische Wildwechselanlage einen ausreichenden Schutz vor Wildunfällen bewirkt und einen sicheren Wildwechsel gewährleistet. Wir halten es daher weiterhin für erforderlich, dort oder an geeigneter Stelle eine Wildbrücke über die Ortsumgehung zu errichten.
Bemerkenswert ist, dass die vorgesehende Waldinanspruchnahme gegenüber der früheren Planung deutlich zugenommen hat. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, weshalb das Baufeld in die Waldflächen östlich der B 275 (Bereich Engländerkurve), teilw. Felsfluren, deutlich erweitert wird. Auch wenn die betroffenen Felsfluren wegen ihres anthropogenen Ursprungs keine nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope sind, sollte deren Erhaltung aus ökologischen Gründen möglichst sichergestellt werden. Darüber hinaus erfüllen die betroffenen Waldflächen laut der „Forstrechtlichen Textunterlage“ (Abbildung 2) Erholungs- und Bodenschutzfunktionen. Es wird angeregt, eine Verminderung der betreffenden temporären Waldbeanspruchung zu prüfen.
Es wird bedauert, dass die dauerhaft beanspruchten Waldflächen nicht vollständig im Naturraum ersetzt werden können und in die Gemarkung Erschwerd (Naturraum 47 in Nordhessen) ausgewichen werden muss. Auf alle Fälle muss die Walderhaltungsabgabe für forstliche Walderhaltungsmaßnahmen im Idsteiner Wald verwendet werden. Durch den Klimawandel und dem Schädlingsbefall sind auch im Idsteiner Wald bereits erhebliche Bestandsverluste und Waldschäden eingetreten. Die Walderhaltung hat grade in den Ballungsräumen, wie dem Raum Frankfurt-Rhein-Main, eine hohe ökologische Bedeutung.
Seitens der Naturschutzverbände wurde bereits in früheren Stellungnahmen begrüßt, dass im Zuge des Straßenbauvorhabens Teile der B 275 und der K 708 als Wirtschafts-, Rad- und Fußweg zurückgebaut und teilweise rekultiviert werden soll. Diese Maßnahme führt zu einer deutlichen Aufwertung des Talraumes des Auroffer Baches. Entgegen früherer Planungen sollen die entsprechend verbleibenden Wegeflächen nun mit einer Asphaltdecke befestigt werden. Es wird gerordert, die ursprünliche Planung der Wege als Schotterwege (bzw. wassergebundene Decke) aus ökologischen Gründen beizubehalten um eine Totalversiegelung der Flächen zu vermeiden.
Verfasser: Hans-Joachim Becker, Nabu
Stellungnahme des BUND zur Ablehnung des FSC-Siegels für den Wald der Stadt Idstein durch die CDU (Wiesbadener Kurier, Mai 23
zum Beschluss des Stadtparlaments, das FSC-Siegel einzuführen
Im Artikel des Wiesbadener Kuriers über die Entscheidung der Idsteiner Stadtverordnetenversammlung wird der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr von der Heidt, mit der Aussage zitiert, die CDU lege Wert auf eine auf Fakten basierende Entscheidungsfindung. Gerade in den letzten Wochen gab es einige Veranstaltungen zum Thema wie z.B. zum Idsteiner Wald am 30.03. im Felsenkeller in Idstein, in denen Fachleute zu einer nachhaltigen Waldwirtschaft Stellung bezogen. Hier wurden u.a. die Fragen der CDU nach dem Nutzen von FSC beantwortet. Andere Parteien aus dem Stadtparlament waren auf dieser Veranstaltung vertreten, nicht aber die CDU.
Während im derzeitigen PEFC-Siegel des Idsteiner Waldes keine unabhängige Kontrolle zum Waldschutz existiert und eine Ausweisung von Naturwaldentwicklungsflächen fehlt, werden bei einer FSC-Zertifizierung im Kommunalwald 5% stillgelegte Flächen gefordert und es finden regelmäßige Kontrollen statt. Eingriffe sind nur soweit erlaubt, wie sie das ökologische Gleichgewicht nicht gefährden. Wie von vielen Experten bereits festgestellt, ist ein stabiles ökologisches Gleichgewicht im Wald für die gesunde Entwicklung des Baumbestandes Voraussetzung. Dazu gehört z.B. die Minimierung von Düngemitteleinsatz und das Verbot von Pflanzenschutzmitteln, da beides viele geschützte Arten gefährdet.
Der Wiesbadener Stadtwald, der bereits seit 1999 nach FSC-Standard zertifiziert ist, weist nach Aussage von Frau Rippelbeck (Leiterin der Wiesbadener Forstverwaltung)bei einer Informationsveranstaltung am vergangenen Freitag derzeit fünfzig verschiedene Baumarten auf. Mischwälder haben auch eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel. Auf 20 % der Verjüngungsfläche dürfen nichtheimische Baumarten angebaut werden – siehe FSC Deutschland. Die Fichte, die als nicht heimische Baumart hier angepflanzt wurde, ist ein gutes Beispiel dafür, wohin man kommt, wenn man zu wenig auf ökologische Waldbewirtschaftung achtet.
Die Bewirtschaftung muss bei FSC naturnäher erfolgen, so z.B. durch einen größeren Abstand der Rückegassen und die dadurch geringere Bodenverdichtung. Das Ziel ist immer ein gesünderer Wald und die Erhaltung des Waldes in unserer Region. Die Liste der positiven Effekte durch eine naturnahe Bewirtschaftung auf die Wälder ließe sich noch erweitern.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass mit einem naturnahen Umbau unserer Wälder die einmalige Möglichkeit besteht, dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen. Bäume und Wälder haben als Kohlenstoffsenke sowie auch als Wasserspeicher eine überragende Bedeutung im Kampf gegen den Klimawandel. Ein Siegel hat lediglich eine Kontrollfunktion, damit die naturnahe Bewirtschaftung auch stattfindet. Das ist offensichtlich notwendig, da nicht jeder inzwischen gemerkt hat, dass wir froh sein können, wenn wir in Zukunft überhaupt noch einen Wald haben.
Stellungnahme von BUND und NABU Idstein zum Stadtentwicklungskonzept "Idstein 2035"
Mit dem vorliegenden Stadtentwicklungskonzept wird die städtebauliche Entwicklung der Stadt Idstein bis zum Jahr 2035 entworfen bzw. festgelegt. Hierbei wird mit einem Bevölkerungszuwachs zum Zieljahr 2035 von ca. 2500 Personen gerechnet (Entwicklungsmodell Stabilisierung Plus). Dieses bedingt, dass der Flächenverbrauch für Siedlungsflächen in Idstein weiter erheblich voranschreiten wird, obwohl entsprechend der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ der Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr in der Bundesrepublick Deutschland zügig reduziert werden soll. Unseres Erachtens entspricht das angestrebte Entwicklungs-Szenario „Stabilisierung Plus“ nicht dieser nachhaltigen Flächenverbrauchsstrategie auf Bundesebene und erfüllt nicht das Gebot von § 1a Abs. 2 BauGB hinsichtlich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Es wird im vorliegenden Konzept nicht im ausreichenden Umfange geklärt bzw. belastbar nachgewiesen, ob die angestrebte Bevölkerungsentwicklung und die damit vorgesehene Siedlungsflächenausweisung die vorhandene Verkehrsinfrastruktur und die natürlichen Ressourcen (insbesondere Wasserversorgung, Bodenschutz, Kleinklima) noch verkraften können.
Mit der Umsetzung des „Entwicklungs-Szenario Stabilisierung Plus“ werden die hohen Verkehrsbelastungen im Stadtgebiet ohne ein Gegensteuern unter anderem mit Maßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur flächenhaft weiter zunehmen (Verkehrsentwicklungsplan, Teil 3, Kapitel 2.2, Seite 12, 4. Abs.). Einige der Maßnahmen werden zu weiteren Eingriffen in Natur und Landschaft führen. Dies gilt insbesondere für die Maßnahmen zur Verbesserung der Anbindung der B 275 an die A 3 (Ergänzung Anschlussstelle Idstein Süd oder Neubau Anschlussstelle Idstein Nord), Verlegung des Anschlusses bzw. Neuanbindung der L 3026 an die B 275 und Verbindungsstraße Wiesbadener Straße / Welderstraße. Auf alle Fälle müssen im Rahmen der weiteren Betrachtungen die landschaftsökologischen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur mit in die Entscheidung einbezogen werden.
Auch wird nicht ausreichend erläutert, warum die Stadtentwicklung der Jahre 2004 bis 2015 nicht eher anzustreben ist. Die verfügbaren Wohn- und Gewerbeflächen sind bisher noch nicht ausgenutzt, warum müssen dann neue Flächen in zumeist sensiblen Bereichen und im derart großen Umfang ausgewiesen werden? Die über 10 ha bisher nicht genutzten Grundstücke würden für die geschätzt 700 NeubürgerInnen nach der Stadtentwicklung der Jahre 2004 bis 2015 in etwa ausreichen. Im vorstehenden Sinne werden auch die grundsätzlichen Ziele des Bodenschutzkonzeptes (Stadtentwicklungskonzept, Kapitel 8.4.3, Seite 126ff) nicht im erforderlichen Umfange bei der Siedlungsentwicklung umgesetzt. Grundsätzlich wird begrüßt, dass auf eine Siedlungsentwicklung der Kernstadt südlich der Südtangente verzichtet werden soll (u.a. Kapitel 8.2.3, Seite 62, letzter Absatz).
Mit den vorliegenden Konzepten werden in Anbetracht der vorgenommenen Flächenausweisungen für bestimmte Nutzungen (insbesondere Siedlungsentwicklung, Verkehrsplanung) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG bereits vorbereitet. Die Flächenzuweisungen werden überwiegend mit städtebaulichen Erfordernissen beschrieben und begründet. Hierbei werden umweltrelevante Auswirkungen (insbesondere landschaftsökologische Auswirkungen) der geplanten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung nicht im ausreichenden Umfange dargelegt.
Im Abschnitt 8.4.3 „Projekte und Planungen / Schaffung von Biotop- und Freiraumverbünden“ (Stadtentwicklungskonzept, Seite 125) wird auf die vorgesehene Fortschreibung des Landschaftsplans im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Flächennutzungsplans hingewiesen, was seitens der Naturschutzverbände begrüßt wird. Im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsplans sind auf der Grundlage von festgestellten und bewerteten landschaftsökologischen Befunden die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Siedlungsentwicklung auf Natur und Landschaft darzulegen. Diese landschaftsökologischen Bewertungen sind bereits auf der Ebene des Stadtentwicklungskonzeptes relevant und müssten bereits als Grundlage für die geplante Siedlungsentwicklung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes vorliegen, was leider unterblieben ist.
Das Stadtentwicklungskonzept weist z.B. im Kapitel 5.4 auf länger andauernde Hitze- und Trockenperioden in der Zukunft hin und betont im Kapitel 6.1, dass die Bürgerschaft für den Erhalt der bestehenden Grün-, Wasser- und Waldflächen wegen der hohen Bedeutung für das Stadtklima plädierte. Im Kapitel 8.4.1 ((Stadt) Klima, Seite 122ff) werden die klimatischen Verhältnisse in der Stadt Idstein umfangreich beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang werden die wesentlichen Ergebnisse der Klimaanalyse (Geo-Net Umweltconsulting GmbH) dargelegt. In einer Planungshinweiskarte werden unter anderem die für das Stadtklima bedeutenden Grün- und Freiflächen (Kaltluftleitbahnen, Freiflächen mit Schutzbedarf) dargestellt. Es wird von den Gutachtern empfohlen, insbesondere die Kaltluftleitbahnen und die Freiflächen mit einem Schutzbedarf der Prioritäten 1 und 2 nicht für bauliche Maßnahmen zu nutzen (Klimaanalyse, Kapitel 5.5, Außenentwicklung, Seite 40). Diese gutachterliche Empfehlung wird bei der Ausweisung von geplanten Siedlungsflächen nicht ausreichend berücksichtigt. In Kaltluftleitbahnen und in Freiflächen mit dem Schutzbedarf der Prioritäten 1 und 2 werden auch Siedlungsflächen vorgesehen. In dieser Hinsicht wird bei der Siedlungsflächen-Ausweisung die Zielstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes im Kapitel 8.4.2 „Integration von Klima und Klimaanpassung in die Stadtentwicklung“ nicht ausreichend berücksichtigt. Im Kapitel 7.1 (Seite 41) wird als „Leitsätze der Stadtentwicklung“ als erstes „eine hohe Wohn- und Lebensqualität“ hervorgehoben, die klimatischen Auswirkungen des Stadtentwicklungskonzepts auf diesen Leitsatz aber nicht bewertet. Stattdessen werden in vielen Fällen im Bereich von Kaltluftleitbahnen als auch auf besonders zu schützenden Grün- und Freiflächen neue Wohn- und Gewerbeflächen ausgewiesen.
- Wohnen
Flächenpotential „Schulzentrum (Seelbacher Straße)“
Die geplante Baufläche ist bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Idstein als Wohnbaufläche dargestellt. Bei der Aufnahme der betreffenden Wohnbaufläche in den rechtskräftigen Flächennutzungsplan lag die Klimaanalyse noch nicht vor. Daher konnten die Belange des städtischen Kleinklimas damals noch nicht ausreichend nachgewiesen und berücksichtigt werden.
Die Fläche ist im oberen Bereich sehr exponiert und betrifft vollständig eine Freifläche mit dem kleinklimatischen Schutzbedarf der Priorität 1. Im unteren Bereich beanprucht die Ausweisung eine Kaltluftleitbahn entlang der Landstraße L 3026. Diese Kaltluftleitbahn muss auf alle Fälle von einer Bebauung freigehalten werden, da sie für die kleinklimatischen Verhältnisse der Altstadt von großer Bedeutung ist. Die Altstadt hat eine hohe nächtliche Wärmebelastung der Belastungsstufe 4. Entsprechend den Ergebnissen der Klimaanalyse kann unseres Erachtens davon ausgegangen werden, dass auch die Bebauung der Fläche „Ehemalige Kita Escher Straße“ nachteilige Auswirkungen auf das Kleinklima der Altstadt verursachen wird.
Flächenpotential „Feldbergschule“
Von der Ausweisung sind neben den eigentlichen Schulgebäuden auch ökologisch bedeutende Grünbestände betroffen. Die Freiflächen sind kleinklimatisch mit dem Schutzbedarf der 2. Priorität bewertet. Diese ökologisch und kleinklimatisch bedeutenden Freiflächen sollten, wie der Stolzwiesenpark oder der Stettiner Park, von einer Bebauung freigehalten werden (Stadtklimaanalyse, Planungshinweiskarte Ausschnitt Kernstadt).
Flächenpotential „Erweiterung Gänsberg“
Seitens der Naturschtzverbände bestehen gegen diese geplante Baufläche Bedenken, soweit im Osten der Fläche eine bestehende Streuobstwiese beansprucht wird. Auf alle Fälle ist der betreffende Streuobstbestand von der geplanten Bebauung auszunehmen. Streuobstwiesen sind ökologisch bedeutende Biotope, die nach § 30 BNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören. Unseres Wissens sind die betreffenden Obstgehölze bereits als Ausgleichsmaßnahme angepflanzt worden. Außerdem sind von der geplanten Wohnbaufläche Freiflächen des Schutzbedarfs der 2. Priorität und ein Kaltluftentstehungsgebiet betroffen (Klimaanalyse, Planungshinweiskarte Ausschnitt Idstein). Die Ausweisung darf auch nicht die westlich angrenzende Waldfläche beeinträchtigen (ausreichender Abstand).
Alternativfläche „Idstein Ost (Wasserfall)“
Gegen die bauliche Entwicklung der Alternativfläche Idstein Ost (Wasserfall) bestehen erhebliche Bedenken. Bei der vorgenannten Fläche handelt es sich um einen exponierten Standort, deren Bebauung eine erhebliche Fernwirkung entfalten wird. In dieser Hinsicht führt die dort geplante Bebauung zur erheblichen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes. Die geplante Bebauung an der betreffenden Stelle würde einen neuen Siedlungsansatz darstellen, der einen wesentlichen Beitrag zur Zersiedlung von Natur und Landschaft leisten würde. Außerdem sind von der Alternativfläche für den Klimaschutz bedeutende Freiflächen betroffen (Klimaanalyse: Kaltluftleitbahn und Freiflächen mit Schutzbedarf der Prioritäten 1 und 2, Planungshinweiskarte Kernstadt). Die Offenhaltung der betreffenden Freiflächen sind für die kleinklimatischen Verhältnisse der Altstadt sehr bedeutsam.
Wohnbauflächen Heftrich
Im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild (exponierte Lage) und den sparsamen Umgang mit Grund und Boden sollte die östlich der Ortslage geplante Wohnbaufläche auf den Ausweisungsumfang im rechtskräftigen Flächennutzungsplan beschränkt werden. Von der geplanten Ausweisung sind zudem Freiflächen mit dem Schutzbedarf der Priorität 2 betroffen.
Wohnbauflächen Eschenhahn
Gegen die geplanten Wohnbauflächen im Norden und Süden der Ortslage Eschenhahn bestehen erhebliche Bedenken. Insbesondere die nördlich vorgesehene Wohnbaufläche hat an dem exponierten Oberhang eine erhebliche Fernwirkung. Es wird befürchtet, dass die geplante Ausweisung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen würde. Beide Wohnbauflächenausweisungen werden bedeutende Flächen für das Kleinklima beeinträchtigen (vgl. Klimaanalyse, Planungshinweiskarte Ausschnitt Ehrenbach / Eschenhahn).
- Wirtschaft / Gewerbe
Derzeit sind mögliche Gewerbeflächen im Idsteiner Süden (Bereiche Richard-Klinger-Straße zur Bahnlinie und zum Cunoweg hin), Am Wörtzgraben sowie im Nassauviertel nicht ausgenutzt. Solange diese Flächen nicht genutzt werden, ist nicht dargelegt, warum über Gebühr weitere Flächen zwingend für die Stadtentwicklung erforderlich werden. Und damit entfällt auch der Kausalzusammenhang zur Ausweisung der neuen Wohngebiete, die insbesondere für die Ansiedlung der MitarbeiterInnen in den neuen Gewerbebereichen als erforderlich angesehen werden.
Flächenpotential „Idstein Nord“
Gegen diese Flächenausweisung bestehen seitens der Verbände erhebliche Bedenken, soweit die Ausweisung das „Itzbachtal / Ackergrund“ überschreitet. Das nördliche Itzbachtal wird als natürliche Grenze der Siedlungsentwicklung von Idstein Kern nach Norden hin angesehen. Das Itzbachtal könnte bei Ergänzung des dort bereits vorhandenen Gehölzbestandes wesentlich zur Gestaltung des künftigen Ortsrandes beitragen. Eine Besiedlung über das Itzbachtal hinaus würde wesentlich zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen. Außerdem sind die Auenbereiche des Itzbachtales / Ackergrund im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Bereich für den Schutz oberirdischer Gewässer“ dargestellt und müssen als ökologisch wertvolles Biotop erhalten und entwickelt werden.
Flächenpotential „Wörsdorf Regionalbahn“
Gegen die geplante Flächenausweisung bestehen aus der Sicht der Naturschutzverbände ebenfalls erhebliche Bedenken. Die geplante Ausweisung stellt im Nordwesten des Stadtteiles Wörsdorf, durch die Regionalbahn von der eigentlichen Ortslage getrennt, einen neuen Siedlungsansatz dar. Dort würde die geplante Bebauung zur Zersiedelung der Landschaft führen und zur Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes beitragen.
Machbarkeit „Perspektiven der weiteren Gewerbeentwicklung“
Im Kapitel 8.3.3 (Seite 112) wird vorgeschlagen, die Machbarkeit weiterer Optionen für die gewerbebauliche Entwicklung der Stadt Idstein über das Zieljahr 2035 hinaus zu untersuchen. Die hierbei verbal vorgeschlagenen Bereiche liegen überwiegend abseits der bebauten Ortslagen. In dieser Hinsicht stellen die vorgeschlagenen Bereiche neue Siedlungsansätze dar, die zur Zersiedlung von Natur und Landschaft und somit zur Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes beitragen. Auf alle Fälle müssen im Zusammenhang mit den entsprechenden Machbarkeitsuntersuchungen auch die Umweltauswirkungen (auch Natur und Landschaft) geprüft und bewertet werden. Wir behalten uns daher vor, gegen die betreffenden Standortbereiche für eine gewerbebauliche Nutzung seitens der Naturschutzverbände zur gegebenen Zeit weitere Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Ökologie und Klima
(Stadt) Klima -„Z“ Integration von Klimaschutz und Klimaanpassung in die Stadtentwicklung-
Nach der „Klimaanalyse der Stadt Idstein“ vom Juni 2021 wird die Bebauung sowohl im Bereich von Kaltluftleitbahnen als auch auf Grün- und Freiflächen erhebliche Auswirkungen auf die klimatischen Verhältnisse insbesondere in der Idsteiner Altstadt haben. Diese weist bereits jetzt die höchste Belastungsstufe 4 auf, was durch die für die Bebauung vorgesehenen Flächen noch deutlich verstärkt und damit verschlechtert werden wird. Wie warm soll es im Sommer noch in der Innenstadt werden?
Stellungnahme 1 der Naturschutzverbände zum Bebauungsplan Am Holdersberg Oberauroff
Seitens der oben genannten Naturschutzverbände werden gegen die vorliegende Bauleitplanung mit den beiden Planungsvarianten erhebliche Bedenken vorgebracht. Von der geplanten Bebauung ist der weite Talraum des Auroffer Baches betroffen. Die Planungsvarianten befinden sich im Außenbereich am Rande der bebauten Ortslage. Beide Planungsvarianten führen zu einem erheblich Eingriff in Natur und Landschaft. Es ist ein erheblicher Eingriff in die Klimafunktionen des Bachtales und in das Orts- und Landschaftsbild bzw. in die Kulturlandschaft zu erwarten. Die geplante Bebauung riegelt das Bachtal in Ergänzung des Dorfgemeinschaftshauses weiter ab und beeinträchtigt nicht nur die Klimafunktionen des Bachtales, sondern auch die ortsnahe Erholungsfunktion. Der Talbereich des Auroffer Baches wird im Landschaftsplan der Stadt Idstein (Karte 13) vollständig als eine „Landschaftsbildprägende Struktur“ bewertet und muss offen gehalten werden.
Es sind weiterhin Beeinträchtigungen der Artenvielfalt zu befürchten. Auch eine mäßig artenreiche Wiese bzw. Bachaue, die in unserer Region immer seltener wird, erfüllt einen ökologischen Beitrag als Lebens- und Nahrungsraum für wilde Tiere. Nach unseren Informationen befinden sich in der Aue des Aueroffer Baches Vorkommen des europarechtlich geschützten Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Phengaris nausithous). Daher ist jede Wiese im Bereich der Aue potenziell oder sogar aktuell Habitat dieser Art, was untersucht werden muss.
Unseres Erachtens erfüllt die geplante Bebauung des betreffenden weiten Talraums in Anbetracht der Siedlungsstruktur nicht die Kriterien der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB. Es handelt sich nicht um eine Baulücke in einem geschlossenen Siedlungsgebiet, eine Nachverdichtung oder um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen. In dieser Hinsicht kann die Beurteilung der geplanten Bebauung als Maßnahme der Innenentwicklung nicht nachvollzogen werden. Die Talaue ist als Außenbereich zu behandeln und ist nicht als Teil des Siedlungsgebietes zu betrachten. Gegen das Bauleitplanverfahren als Maßnahme der Innenentwicklung, mit der Kosequenz des Verzichtes auf einen Umweltbericht, dem Verzicht auf eine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (keine Zuordnung dezidierter Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen) sowie einer einfachen Anpassung an den Flächennutzungsplan, bestehen erhebliche Bedenken.
Wie schon in der Begründung im Abschnitt 3.1 (Seiten 7 – 10) festgestellt wird, befindet sich der Planungsraum im Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und im Vorrangegebiet Regionaler Grünzug (Regionalplan Südhessen 2010). Gemäß der regionalen Zielsetzung Z4.3-2 darf die Funktion des Regionalen Grünzuges nicht durch andere Nutzungen beeinträchtigt werden. Planungen und Vorhaben, die unter anderem zu einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaushaltes, oder der Freiraumerholung sowie der Veränderung der klimatischen Verhältnisse führen können, sind im Regionalen Grünzug nicht zulässig. Wir sind der Auffassung, dass die geplante Bebauung des Auroffer Bachtales den Regionalen Grünzug in den vorgenannten Funktionen erheblich beeinträchtigen wird. Diese Beeintächtigungen können durch die vorgesehenen Kompensationsflächen nicht ausgeglichen werden, da der für die geplante Bebauung benspruchte Auenbereich zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, der Kulturlandschaft und der klimatischen Funktionen offen gehalten werden muss.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Idstein wird der betreffende Auenbereich bewusst von der Bebauung ausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft / Bachaue dargestellt. Durch die Darstellung einer Siedlungsgrenze im Flächennutzungsplan ist der Bereich von einer Besiedelung ausgeschlossen. Die Abbildung Nr. 7 der Begründung (Seite 13) ist unvollständig, da im Flächennutzungsplan auch entlang des Weges „Am Holdersberg“ eine Siedlungsbegrenzung dargestellt ist. Aus unserer Sicht wird der vorliegende Bebauungsplanentwurf in beiden Varianten nicht aus dem Flächennutzungsplan / Landschaftsplan entwickelt, wie es gemäß § 8 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Wie bereits dargelegt, ist eine Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB unseres Erachtens hier nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Becker
Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Baugebiet Holdersberg in Oberauroff
Ihre Nachricht vom 12. Mai 2021, Stellungnahme vom 01. Dez. 2020
hier: Erneute Stellungnahme der Verbände
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben angeführten, nach dem BNatSchG anerkannten Verbände, bedanken sich für die Zusendung der Planunterlagen. Im Auftrag der Verbände gebe ich nach Prüfung der Unterlagen und einer Ortsbesichtigung dazu die nachfolgende Stellungnahme ab:
Zur oben bezeichneten Bauleitplanung haben die anerkannten Naturschutzverbände mit Schreiben vom 01. Dezember 2020 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und erhebliche Bedenken gegen die geplante Bebauung in der Aue des Auroffer Baches vorgebracht. Die grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante bauliche Nutzung der Talaue werden mit der erneut vorgelegten Planung nicht ausgeräumt. Wir sind im Gegensatz zu den Bewertungen des Umweltberichtes der Aufassung, dass die geplante Bebauung zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft führt, die an der betreffenden Stelle nicht tolerierbar und auch nicht nur von geringem Ausmaß sind (vgl. Umweltbericht, Kapitel 6: „Auswirkungsanalyse“). Wir verweisen daher auf unsere Stellungnahme vom 01. Dezember 2021 und halten unsere grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Talraumbebauung weiterhin aufrecht.
Der östliche Teilbereich des Planungsgebietes wird im „Zusammenhang bebauter Ortsteile“ (§ 34 Abs. 1 BauGB) als „Innenbereich“ klassifiziert und behandelt. Diese Entscheidung ist aus der Sicht der Naturschutzverbände allerdings nicht nachvollziehbar, da es sich unseres Erachtens nicht um eine typische „Innenentwicklung“ im Sinne von § 1a Abs. 2 BauGB handelt, wie z.B. Brachflächen, verfestigte Flächen, Baulücken oder Nachverdichtungsbereiche. Es handelt sich auch bei der östlichen Teilfläche vielmehr um eine ökologisch wertvolle Talaue, die offen gehalten werden muss. In dieser Hinsicht bestehen auch erhebliche Bedenken dagegen, dass nur für den westlich Teilbereich des Planungsgebietes die Eingriffsregelung mit einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung angewendet wird. Damit ist beabsichtigt, den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft nicht vollständig auszugleichen, was bedauert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez. Becker
Hans-Joachim Becker
NABU Gruppe Idstein e.V.
Stellvertretender Vorsitzender
Neues Baugebiet in Heftrich - viel zu groß?
Schon viele Jahre ist ein Neubaugebiet im Idsteiner Ortsteil Heftrich im Gespräch und mit einer Größe von 1,5 ha im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Lange Zeit wurde es durch die Hochspannungsleitung verhindert, die quer durch das vorgesehene Baugebiet führte. Diese wurde vor einigen Jahren abgebaut, und nun ist das Neubaugebiet aktuell. Jedoch sieht die neue Planung nicht nur eine Größe von 1,5 ha vor, sondern plötzlich von 5 ha, also mehr als eine Verdreifachung. Ein Ort von 1580 Einwohnern (2020) soll plötzlich etwa 400 Neubürger bekommen. Das steht in keinem Verhältnis, ganz unabhängig von der fehlenden Infrastruktur. Ein moderates Wachstum ist so nicht zu erreichen. Was kommt, ist eine neue Schlafstadt als Satellit des Ortsteils. Für den Naturschutz ist es wichtig, dass diese Siedlung in den ehemaligen Obstwiesenring um das Dorf gebaut werden soll, und gerade Heftrich ist im ganzen Kreis für seinen noch weitgehend intakten Obstwiesenbestand bekannt. Eine so große Vernichtung der Wiesenflächen ist auch ökologisch als sehr bedenklich anzusehen.